Auftragsverarbeitung
Individueller Auftragsverarbeitungsvertrag
Wir verarbeiten Ihre Daten mit größter Sorgfalt entsprechend der DSGVO. Den Vertrag können Sie direkt aus dem Programm heraus erzeugen.
Seit 25. Mai 2018 gilt die Pflicht zur Aufsetzung von Auftragsverarbeitungsverträgen gemäß Art. 24 ff DSGVO bzw. § 11 BDSG. Sobald ein Dritter beteiligt ist an der Datenverarbeitung, muss ein AVV geschlossen werden, den Sie vorab online einsehen können.